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Wie Bekommt Man Punkte In Flensburg

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Punkte in Flensburg – Wissenswertes zum Punktesystem in Deutschland

Punkte in Flensburg – Wissenswertes zum Punktesystem in Deutschland

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2021

Infos über die Verkehrssünderkartei und die in Flensburg beheimateten Punkte

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, wird Punkte in Flensburg sammeln und läuft Gefahr, dass der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Doch warum gibt es eigentlich ein Punktesystem? Wann kriege ich einen Punkt in Flensburg? Und wie sieht es mit dem Punkteabbau, dem Punkteverfall oder der Punkteabfrage aus? Welche Besonderheiten zum Thema "Punkte in Flensburg" gibt es darüber hinaus für Fahranfänger in der Probezeit? Und gibt es auch Punkte für Fußgänger oder Radfahrer? Spannende Fragen, die wir Ihnen alle in unserem Ratgeber beantworten werden.

Der Begriff Punkte in Flensburg ist leider zweideutig. Um Ihnen besser weiterzuhelfen, treffen Sie bitte eine Auswahl:

  • Um mehr über Ihren Punktestand in Flensburg zu erfahren, klicken Sie bitte hier für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
  • Um mehr über die Höhe drohender Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu erfahren, wählen Sie bitte aus:
    • Bußgelder & Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Bußgelder & Punkte für Park- und Halteverstöße
    • Bußgelder & Punkte für Abstandsverstöße
    • Bußgelder & Punkte für Rotlichtverstöße
    • Bußgelder & Punkte fürs Telefonieren am Steuer

Punktekonto in Flensburg: Welche Punkte haben welche Konsequenzen?

Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Punktestand welche Konsequenzen mit sich bringt.
Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Punktestand welche Konsequenzen mit sich bringt.

FAQ: Punkte in Flensburg

Wie viele Punkte gibt es maximal bei einem Verstoß?

Je nachdem, wie schwer der begangene Verstoß war, können 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg auf einmal fällig werden. Einige Beispiele für Verstöße finden Sie in dieser Tabelle.

Wie viele Punkte kann man maximal haben?

Sobald sich insgesamt 8 Punkte auf dem Konto befinden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Kann man Punkte in Flensburg auch vorher abbauen?

Ja. Weist Ihr Punktekonto nicht mehr als 5 Punkte auf und Sie haben in den letzten Jahren kein Seminar zum Punkteabbau absolviert, können Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und so 1 Punkt abbauen.

Punkte-Tacho und Maßnahmen-Stufen

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem hat das ehemalige Mehrfach-Punktesystem abgelöst, wobei ein so genannterPunkte-Tacho in den Farben der Ampel (grün, gelb, rot) auf anschauliche Art und Weise zeigen soll, auf welcher Bewertungsstufe sich ein Autofahrer befindet. Der Punkte-Tacho dient der Orientierung, wobei es insgesamt vier Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg gibt. Laut Tabelle sind diese wie folgt aufgeteilt:

Punkte­stand Konse­quen­zen
1 bis 3 Vor­mer­kung (grün)
4 bis 5 Er­mah­nung (gelb)
6 bis 7 Ver­war­nung (rot)
8 Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis (schwarz)

Doch was ist zu befürchten, wenn in Flensburg der Punktestand beispielsweise 2 Punkte, 5 Punkte oder 7 Punkte aufweist? Im Folgenden werden wir Ihnen kurz aufzeigen, womit Sie bei den einzelnen Maßnahmen-Stufen rechnen müssen.

Hier erfahren Sie, was die Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg bedeuten.
Hier erfahren Sie, was die Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg bedeuten.

Maßnahmen-Stufe grün: Vormerkung

Wer auf seinem Punktekonto in Flensburg 1 bis 3 Punkte hat, muss keine weiteren Maßnahmenbefürchten. Man ist wortwörtlich noch im grünen Bereich. Doch der Verkehrssünder behält die Punkte für seine begangenen Verstöße für einen festen Zeitraum. So werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Punkte für besonders schwere Verstöße dagegen frühestens nach fünf Jahren. Wer sich eine Straftat im Verkehr geleistet hat, hat die Punkte generell für zehn Jahre auf seinem Punktekonto Flensburg.

Maßnahmen-Stufe gelb: Ermahnung

Die gelbe Maßnahmen-Stufe kann mit der gelbe Karte im Fußball verglichen werden. Dabei bekommen Verkehrssünder, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich gibt es den Hinweis, dass man seinen Flensburger Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen kann.

Maßnahmen-Stufe rot: Verwarnung

Wer 6 oder 7 Flensburger Punkte hat, bekommt die letzte Warnung. Hierbei bekommt der Betroffene eine schriftlich, kostenpflichtige Verwarnung. Zudem gibt es für den Fahrer einen Hinweis zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Aber: Trotz einer erfolgreichen Teilnahme gibt es keine Punktereduzierung in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Maßnahmen-Stufe schwarz: Entziehung der Fahrerlaubnis

Es kommt unweigerlich zum Führerscheinentzug, wenn 8 Punkte auf dem Konto eines Fahrers sind. Dabei wird der Führerschein aufgrund der Punkte mindestens für ein halbes Jahr eingezogen. Der Verkehrssünder bekommt den Führerschein erst dann wieder, wenn die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen wurde. Hierfür bedarf es eines positiven Gutachtens eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Spezifische Ratgeber über Punkte in Flensburg

  • Bei welchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kommt der Punktekatalog zum Einsatz?

    In diesem Ratgeber können Sie sich darüber informieren, für welche Verkehrsverstöße der Punktekatalog Punkte in Flensburg vorsieht, was bei welchem Punktestand geschieht und wann die Eintragungen letztendlich wieder aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht werden. » Weiterlesen...

  • Das Punktesystem im Straßenverkehr deckt Wiederholungstäter auf.

    Während sich Schnäppchenjäger über einen hohen Punktestand bei ihrem Treueprogramm freuen, sind Punkte im Straßenverkehr für die meisten Betroffenen wohl kein Grund zur Folge. Welche Konsequenzen die Verkehrspunkte haben können, verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber. » Weiterlesen...

  • Zu Ihrem Punkteregister in Flensburg ist die Auskunft kostenlos.

    Für Vergehen wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße können Sie neben Bußgeldern auch Punkte erhalten. Wenn Sie wissen möchten, wie viele Punkte in Ihrem Punkteregister sind, besteht die Möglichkeit, das Punkteregister in Flensburg abzufragen. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

  • 8 Punkte in Flensburg: Wie lange ist jetzt der Führerschein weg? Wir klären auf.

    Da ist es doch geschehen und Sie haben auf Ihrem Flensburger Konto tatsächlich 8 Punkte angesammelt. Auf dem Punktetacho ist das die letzte Stufe und Sie verlieren Ihre Fahrerlaubnis. Wie lange Sie nun nicht fahren dürfen und welche anderen Sanktionen Sie erwarten, das erfahren Sie bei uns. » Weiterlesen...

  • Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg? Das ist bereits seit Mai 2014 der Fall.

    Das System, nach dem Punkte in Flensburg vergeben werden, hat sich im Jahr 2014 geändert. Nicht nur das Fahreignungsregister ist neu, auch hinsichtlich des Abbaus bzw. der Tilgung von Punkten gibt es Neuerungen. Was die aktuelle Punkteregelung besagt, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

  • Die neue Verkehrspunkte-Regelung aus Flensburg gilt seit dem 01. Mai 2014.

    Verkehrspunkte sind neben dem Bußgeld und dem Fahrverbot eine Sanktion, die ein Bußgeldbescheid nach einem Verstoß im Straßenverkehr mit sich bringen kann. Wie das Punktesystem in Deutschland funktioniert und was sich seit der Reform im Jahr 2014 geändert hat, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

  • In der flensburger Verkehrssünderkartei werden die Punkte nach einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit eingetragen.

    Wie werden eigentlich die ominösen Punkte in Flensburg verwaltet, wenn sie in die Verkehrssünderkartei eingetragen werden? Alles darüber, wie die Punkte verteilt werden und wie Sie Ihren Punktestand in Erfahrung bringen können, das lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

  • Was erwartet Sie laut der Flensburger Punktetabelle, wenn Sie viel zu schnell fahren?

    Wer eine schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, der muss unter anderen mit einem Punkteeintrag in die Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. Je mehr Punkte Sie gesammelt haben, desto größer die Gefahr, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Was die Flensburger Punktetabelle besagt, das lesen Sie bei uns. » Weiterlesen...

  • Alle Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.

    Das Fahreignungsregister (FAER) ist das neue Verkehrszentralregister (VZR). Neben dem Namen haben sich jedoch auch die Punktevergabe und das Bewertungssystem im Zuge der Reform von 2014 geändert. Was genau wird also gespeichert und wie bekommen Sie Auskunft? Hier erfahren Sie es. » Weiterlesen...

  • "Wie viel Punkte in Flensburg darf ich haben?" Komplizierte Rechnungen braucht es zur Beantwortung dieser Frage nicht.

    Jedem Führerscheininhaber ist Flensburg ein Begriff, als Standort der Verkehrssünderkartei. Doch viele sind ob der Punktereform im Jahre 2014 verunsichert bezüglich des Punktelimits. Erfahren Sie hier, ab welchem Punktestand Sie mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen müssen. » Weiterlesen...

  • Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr

    Was passiert mit den Punkten in der Überliegefrist? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen zu den Tilgungsfristen von Punkten und ob während der Überliegefrist die Punkte gelöscht sind oder ob die Behörde trotzdem noch auf diese zugreifen kann. » Weiterlesen...

  • VZR Flensburg

    Beging ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit, die mit Punkten in Flensburg geahndet wird, so wurde dies bis zur Reform im Jahr 2014 im Verkehrszentralregister vermerkt. Erfahren Sie im Ratgeber, welche Register das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) außerdem betreibt und was dort gespeichert wird. » Weiterlesen...

  • Tilgungsfristen und Punkte

    Punkte in Flensburg belasten das Konto von Autofahrern nicht für immer; sie verfallen nach festgelegten Tilgungsfristen. Welche das sind und was Sie selbst tun können, um zu ermitteln, wie viele Punkte Sie haben und wie Sie diese auch vor der Frist abbauen können, steht in unserem Ratgeber zum Punkteverfall. » Weiterlesen...

  • Punkte verkaufen für Geld - was steckt dahinter?

    Auch wenn es verlockend klingt: Punktehandel ist illegal! Mit welchen Strafen gerechnet werden muss, wie die eigenen Punkte auch auf legalem Weg abgebaut werden können und mehr zu dem Thema erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

  • Eine Punkteabfrage ist beim KBA möglich.

    Sie haben den Überblick über Ihren Punktestand verloren und wollen nun wissen, ob es schon beim nächsten Delikt zu einem Führerscheinentzug kommen kann? Aus unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten das KBA Ihnen bietet, damit Sie einen Antrag stellen können, um den aktuellen Punktestand zu erfahren. » Weiterlesen...

  • Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen

    In diesem Ratgeber werden Möglichkeiten zum Punkteabbau ausführlich beschrieben. Erfahren Sie, wer seine Punkte aktiv mittels Fahreignungsseminar abbauen kann und welchen Verkehrsteilnehmern diese Option verschlossen bleibt. Lesen Sie hier, ob Sie Ihre Punkte abbauen können! » Weiterlesen...

  • Die Punktereform im Mai 2014

    Sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bussgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen. » Weiterlesen...

Wieviel Punkte werden bei Fahrerflucht verhängt?

Wie viele Punkte in Flensburg gibt es bei einer Fahrerflucht? Wie lange werden die Punkte im Fahreignungsregister gespeichert und wann verfallen Sie? Mehr dazu lesen Sie hier! » Weiterlesen...

In der Probezeit Punkte bekommen. Ist das möglich? Ja. Wie viele es werden, hängt vom Verstoß ab.

Gerade zu Beginn der Fahrkarriere in der Probezeit können aus Unsicherheit noch viele Fehler geschehen. Laut Bußgeldkatalog werden diese unterschiedlich gewertet. Für bestimmte Verstöße gibt es sogar Punkte, die in Flensburg vermerkt werden. Erfahren Sie hier, für was viele Punkte drohen. » Weiterlesen...

Warum gibt es das Punktesystem in Flensburg?

Punkte in Flensburg will keiner haben, aber dennoch haben viele Verkehrsteilnehmer auf ihrem Punktekonto in Flensburg den einen oder anderen Zähler angesammelt. Doch welchen Zweck hat die Verkehrssünderkartei mit Sitz im hohen Norden Deutschlands überhaupt? Im Grunde genommen soll das Punktesystem zur Erziehung von Verkehrsteilnehmern dienen, die wiederholt oder erheblich gegen das Verkehrsrecht oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben.

Punkte in Flensburg dienen der Verkehrserziehung.
Punkte in Flensburg dienen der Verkehrserziehung.

Durch die Verkehrssünderkartei in Flensburg können Übeltäter identifiziert werden und zugleich sollen sie durch einheitliche Sanktionen dazu angehalten werden, die Verkehrsregeln besser zu beachten. Bei solchen Punktesystemen handelt es sich um Konzepte der Verkehrspsychologie, die beim Kraftfahrer auf eine Änderung der Einstellung und des Verhaltens zu den Verkehrsregeln und der Verkehrssicherheit abzielen.

Leider sind Ahndungen wie Bußgelder oder Punkte oftmals das einzig probate Mittel, damit sich auch notorische Verkehrsrowdies an die StVO halten, die für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt. Die Unfallgefahr und damit das Risiko, sich selbst oder Dritten zu schaden, blenden viele notorische Regelbrecher aus.

Wer unbelehrbar ist und sich im Verkehr immer wieder Ordnungswidrigkeiten leistet oder die Verkehrssicherheit missachtet, strapaziert in Flensburg sein Punktekonto immer mehr, so dass gegebenenfalls ein Fahrverbot ausgesprochen und/oder der Führerschein eingezogen wird.

Punktesystem und Punktebewertung in Deutschland

Die Punkte werden in Deutschland in Flensburg im Punkteregister (Fahreignungsregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert, wobei diese durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt werden.

Im Jahre 2013 wurde das Punktesystem in Deutschland unter Verkehrsminister Peter Ramsauer grundlegend reformiert und in diesem Zusammenhang ein neues Bewertungssystem entworfen. Dieses trat mit dem 1. Mai 2014 in Kraft, wobei das Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst wurde.

Punkte in Flensburg und somit Punkte in der Verkehrssünderkartei gibt es, wenn man sich einen Verkehrsverstoß geleistet hat, der einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat, oder man einen Verkehrsverstoß begangen hat, der laut Bußgeldtabelle oder Bußgeldrechner mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird. Wenn eine Regelmissachtung diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es auch keine Flensburg-Punkte und der Verstoß wird auch nicht in der Verkehrssünderkartei bzw. im Punkteregister erfasst. Seinen Flensburger Punktestand kann jeder Bürger beim Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage in Erfahrung bringen.

Punkteregelung in Flensburg

Führerscheinbesitzer, die für eine Verkehrsordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg bekommen, werden im Fahreignungsregister geführt. Die Anzahl der Punkte wird dabei durch einen spezifischen Bußgeldkatalog bzw. die Bußgeldtabelle festgelegt.

Die Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten werden dabei wie folgt im Fahreignungsregister bewertet:

1 Punkt 1 Punkt in Flensburg gibt es für einen schweren Verstoß. Hierbei handelt es sich um beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden und mit mindestens 60 Euro Bußgeld bestraft werden.
2 Punkte 2 Punkte in Flensburg gibt es für einen sehr schweren Verstoß. Hierbei handelt es sich um Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot verbunden sind und die die Straßenverkehrssicherheit besonders beeinträchtigen.
3 Punkte 3 Punkte in Flensburg gibt es für Vergehen, die als Straftaten geahndet werden. Hier kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkte in Flensburg: Geschwindigkeit
Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es max. 2 Punkte in Flensburg

„Je hochtouriger jemand gegen Verkehrsregeln verstößt, desto mehr nimmt seine Fahreignung Schaden", fasste Verkehrsminister Ramsauer den neuen Bußgeldkatalog bzw. das neue Punktesystem zusammen. Wer auf seinem Punktekonto in Flensburg acht oder mehr Punkte angesammelt hat, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen – mindestens für sechs Monate.

Bevor der Führerschein laut Punktesystem wieder erteilt wird, erfolgt im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest" genannt) eine Überprüfung der Fahreignung.

Punkte in Flensburg: Welcher Verstoß bringt wie viele Punkte?

Um einen besseren Eindruck zu bekommen, welche Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog mit wie vielen Punkten aufgelistet sind, wollen wir Ihnen im Folgenden die verschiedenen Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht aufführen, für die es 1 Punkt, 2 Punkte oder 3 Punkte in Flensburg gibt.

1 Punkt gibt es für:

  • Vor­fahrts­ver­stoß
  • Rechts­widri­ges Ab­bie­gen, Wen­den und Rück­wärts­fah­ren
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten um 21 km/h o­der mehr
  • Er­for­der­lich­en Ab­stand nicht ein­ge­halten bei ei­ner Ge­schwin­dig­keit von mehr als 80 km/h
  • Miss­ach­tung von Park- o­der Hal­te­verbo­ten mit Be­hinde­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen
  • Fe­hler­haf­te bzw. de­fek­te Be­leuch­tung
  • Rechts­wi­dri­ges Ver­hal­ten an Bahn­über­gäng­en
  • Rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten an öf­fent­lich­en Ver­kehrs­mit­teln und Schul­bus­sen
  • Ver­kehrs­wid­ri­ge Be­nut­zung von Au­to­bah­nen
  • Miss­ach­tung von Vor­schrif­ts­zei­chen
  • Miss­ach­tung von Ver­kehrs­hin­der­nis­sen
  • Ver­kehrs­wid­ri­ges Ver­hal­ten am Fuß­gän­ger­weg
  • Ü­ber­mäßi­ge Stra­ßen­be­nut­zung
  • La­dungs­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten
  • Zu­wi­der­hand­lung bei der Fahr­er­laub­nis zur Fahr­gast­be­för­de­rung
  • Zu­wi­der­hand­lung beim Füh­ren von Kfz oh­ne Be­glei­tung
  • Fah­ren oh­ne Zu­las­sung
  • Miss­ach­tung beim Be­triebs­ver­bot und Be­schrän­kung
  • Miss­ach­tung der HU-Frist für Kfz und An­hän­ger

2 Punkte gibt es für:

  • Nö­ti­gung, fahr­lässi­ge Tö­tung o­der Kör­per­ver­let­zung – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Kenn­zeichen­miss­brauch – so­weit kein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Unter­lasse­ne Hilfe­leis­tung – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Un­erlaub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
  • Über­hol­ver­bot nicht be­ach­tet
  • Voll­rausch – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Trunken­heit im Straßen­ver­kehr
  • Dro­gen und Al­ko­hol am Steuer (0,5 Pro­mille o­der mehr)
  • Ge­fähr­dung und ge­fähr­liche Ein­griffe des Ver­kehrs
  • Füh­ren, An­ord­nen oder Zu­lassen des Füh­rens eines Kraft­fahr­zeugs trotz Fahr­ver­bot
  • Er­for­der­lichen Ab­stand nicht ein­ge­hal­ten bei einer Ge­schwin­dig­keit von mehr als 130 km/h, Ab­stand we­ni­ger als 3/10, 2/10 und 1/10 des hal­ben Tacho­werts
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten inner­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten außer­halb ge­schlosse­ner Ort­schaf­ten von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
  • Rechts­wi­dri­ges Wen­den, Rück­wärts­fah­ren oder in fal­scher Fahrt­rich­tung fah­ren auf Auto­bah­nen oder Kraft­fahr­stra­ßen
  • Ver­stoß ge­gen die Warte­pflicht an ei­nem Bahn­über­gang
  • Miss­ach­tung von Wechsel­licht­zei­chen oder rotes Dauer­licht­zei­chen mit Ge­fähr­dung und Sach­be­schä­di­gung oder län­ger als 1 Se­kun­de rot

3 Punkte gibt es für:

  • Nö­ti­gung
  • Fahr­läs­sige Kör­per­ver­let­zung
  • Fahr­läs­sige Tö­tung
  • Un­ter­las­se­ne Hilfe­leis­tung
  • Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
  • Ge­fähr­liche Ein­griffe in den Stra­ßen­ver­kehr
  • Trotz Fahr­ver­bot oder Ver­wah­rung ein Kfz oh­ne Fahr­er­laub­nis ge­fah­ren, an­ge­ord­net o­der zu­ge­las­sen
  • Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs
  • Trun­ken­heit am Steu­er mit Sach­be­schä­di­gung
  • Voll­rausch (ü­ber 1,1 Pro­mille im Blut)
  • Kenn­zei­chen­miss­brauch
  • Teil­nah­me an Auto­ren­nen

Punkte in Flensburg abbauen

Punkte in Flensburg: Möglichkeiten Punkteabbau
Punkte in Flensburg können nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten abgebaut werden

Wer seinem Punktekonto in Flensburg eine Diät verpassen will, hat grundsätzlich hierfür die Möglichkeit und kann auch nach der Reform des Punktesystems seine Flensburg Punkte abbauen. Dabei gibt es aber folgenden Vorschriften und Kriterien zu beachten:

  • Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur bis zur Maßnahme-Stufe „Ermahnung" möglich, d.h. der Flensburg Punktestand darf nicht mehr als 5 Punkte betragen.
  • Um Punkte abbauen zu können, muss freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden. Auf diese Weise reduziert sich der Flensburg Punktestand um 1 Punkt.
  • Ein freiwilliger Punkteabbau ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.

Verjährung: Wann verfallen Punkte in Flensburg automatisch?

Viele Autofahrer wissen nicht, wie es sich mit der Verjährung der Punkte in Flensburg verhält. Dabei ist anzumerken, dass anders als beim alten Flensburger Punktesystem nach der Reform im Mai 2014 Punkte auch dann automatisch gelöscht werden, wenn man sich zwischenzeitlich etwas hat zu schulden kommen lassen und sein Punktekonto in Flensburg durch den einen oder anderen Verkehrsverstoß neu belastet wird. Doch wann die Punkte in Flensburg wieder gelöscht werden, steht in Abhängigkeit mit der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes. Dabei können folgende Tilgungsfristen unterschieden werden:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten sowie Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
  • Straftaten mit 3 Punkten werden nach zehn Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht

Die Frist beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Bevor die Punkte in Flensburg gelöscht werden, muss zu den Tilgungsfristen eine so genannte Überliegefrist addiert werden, die eine Laufzeit von einem Jahr hat. Unter der Überliegefrist ist die nachwirkende Speicherung von Einträgen bei der Tilgung zu verstehen.

Die festgelegten Tilgungsfristen für die Punkte in Flensburg hat für Verkehrssünder den großen Vorteil, dass man genau weiß, wann eingetragene Verstöße und Punkte im Flensburg Verkehrszentralregister gestrichen werden. Zugleich können Betroffene besser und einfacher nachvollziehen, wie lange die Punkte gespeichert sind.

Zudem sollten Sie wissen, dass „alte" Punkte in Flensburg, die in das neue System übertragen wurden, noch für die Überbrückungsdauer von fünf Jahren nach den alten Tilgungsfristen gelöscht werden. Entsprechend laufen alte Fristen sowie die alten Tilgungshemmungen für diese Zeit weiter.

Punkteabfrage in Flensburg: So geht's

Wie viele Punkte habe ich eigentlich in meiner Verkehrssünderkartei? Diese Frage wird sich so mancher Autofahrer stellen, der sich dann und wann einen Verkehrsverstoß geleistet hat, der in Flensburg Punkte nach sich zieht. Hier kann man im Laufe der Jahre durchaus ein bisschen die Orientierung verlieren. Wer Klarheit über seinen Punktestand im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) haben will, kann diesen natürlich in Erfahrung bringen. Doch wie geht das?

Einfach beim Fahreignungsregister in Flensburg anrufen und mal eben nachfragen, wäre sicher die leichteste Lösung, ist aber leider nicht möglich. Schließlich müssen aus Datenschutzgründen ein paar Formalitäten beachtet werden.

Grundsätzlich stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihren Punktestand in Flensburg in Erfahrung zu bringen:

1. Online-Punkteabfrage über Internet-Anbieter

Nicht nur auf der Webseite des KBA können Sie Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Es gibt auch andere Anbieter, die diesen Service anbieten. Einer davon ist zum Beispiel punkte-flensburg.de. Auf dieser Webseite müssen Sie nur ein Online-Formular ausfüllen, um Ihr Punktekonto abzufragen. Das ist unkomplizierter als beim KBA. Dafür ist dieser Service aber kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de.

2. Direkt vor Ort in Flensburg Punkte abfragen

Leben Sie in der Nähe von Flensburg oder nicht weit entfernt, haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon" des Kraftfahrt-Bundesamtes nachzufragen, wie es um Ihr Punktekonto bestellt ist. Der Pavillon ist von Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Denken Sie daran, einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass) mitzubringen.

3. Abfrage über den Postweg

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie einen vorgefertigten Antrag, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben müssen. Schicken Sie diesen Antrag zusammen mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an das KBA. Dabei müssen sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Dokuments kopiert werden. Per Fax ist eine Punkteabfrage in Flensburg übrigens nicht möglich. Nach einer geringen Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand per Post.

4. Über die Internetseite des KBA

Wer im Besitz eines neuen Personalausweises ist, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, kann seinen Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online in Erfahrung bringen. Weiterhin sind bei dieser Variante ein Kartenlesegerät sowie die Installation der „AusweisApp2-Software" auf dem Computer notwendig. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Falls nicht, erhalten Sie die Auskunft über Ihre Punkte in Flensburg postalisch.

Punkte in Flensburg: Besonderheiten bei Fahranfängern in der Probezeit

Punkte in Flensburg in der Probezeit
Welche Folgen haben Punkte in Flensburg in der Probezeit?

Wer sich mit seinem Führerschein noch in der Probezeit befindet, ist gut beraten, besonders aufmerksam zu sein und sich penibel an die Verkehrsregeln zu halten und die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Denn wer in der Probezeit einen Punkt in Flensburg bekommt, muss Konsequenzen auf seine Probezeit befürchten.

Dabei sind folgende Punkte entscheidend:
Kassiert ein Fahranfänger in der Probezeit 1 Punkt in Flensburg, verlängert sich die Probezeit und zudem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Der Gesetzgeber unterscheidet in der Probezeit zwischen so genannten schwerwiegenden Verstößen, die auch als A-Verstoß bezeichnet werden, sowie weniger schwerwiegenden Verstößen, die auch als B-Verstoß bezeichnet werden. Wer sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit leistet, erhält die Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Kurs. Diese Kurse werden von speziell ausgebildeten Fahrlehrern angeboten und sind kostenpflichtig.

An dieser Stelle sei noch einmal kurz darauf hingewiesen, wann es laut Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg gibt: Zum einen, wenn der Verstoß einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hatte, zum anderen, wenn der Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird.

Das heißt wiederum für Führerscheinneulinge, dass kleinere Regelmissachtungen keine Auswirkungen auf die Probezeit haben. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Missachtung der Vorfahrt ohne Gefährdung oder eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h aufgeführt – für diese Zuwiderhandlungen gibt es keinen Punkt, sie kosten weniger als 60 Euro Bußgeld und haben somit keine Auswirkung auf die Probezeit.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Verkehrsverstöße dagegen eine Verlängerung der Probezeit sowie Teilnahme an einem ASF-Kurs nach sich ziehen. Entsprechend werden die A- und B-Verstöße vorgestellt.

Was sind A-Verstöße und B-Verstöße?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einem A-Verstoß um schwerwiegende Verkehrsverstöße, während es sich bei einem B-Verstoß um einen weniger schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelt. Die StVO regelt ganz klar und eindeutig, welche Zuwiderhandlungen welcher Kategorie zuzuordnen sind.

A-Verstoß: Übersicht schwerwiegender Verkehrsverstöße

Leistet sich ein Fahranfänger in seiner Probezeit eine der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten und verstößt somit gegen das Verkehrsrecht, kommt es zu einer Probezeit-Verlängerung sowie zur verpflichtenden Teilnahme an einem ASF-Kurs.

Als A-Verstöße gelten:

  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
  • Missachtung des Rotlicht an einer Ampel
  • Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem LKW
  • Überholen im Überholverbot
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
  • Missachtung von Haltezeichen der Polizei
  • Falschverhalten an Zebrastreifen
  • Falschverhalten an Schulbussen
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung)
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung

B-Verstoß: Übersicht weniger schwerwiegender Verkehrsverstöße

Leistet sich ein Fahranfänger in seiner Probezeit zwei der folgenden Ordnungswidrigkeiten, kommt es zu einer Probezeit-Verlängerung sowie zur verpflichtenden Teilnahme an einem ASF-Kurs.

Als B-Verstöße gelten:

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Behinderung von Beamten
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
  • ungesicherte Ladung
  • Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
Wie hoch sind beim Punkteabbau die Kosten für ein Aufbauseminar?
Wie hoch sind beim Punkteabbau die Kosten für ein Aufbauseminar?

Die Bezeichnung „weniger schwerwiegend" kann bei der Beschreibung eines B-Verstoßes durchaus irreführend sein. Doch trotz dieser etwas verharmlosenden Beschreibung sollten Fahranfänger in der Probezeit immer daran denken, dass diese Verstöße natürlich auch sehr gefährlich sein können und das das eigene sowie das Wohl anderer riskiert wird.

ASF-Kurse für Fahranfänger: Informationen und Inhalte

Unter den oben aufgeführten A- und B-Verstößen befinden sich auch Straftaten mit Alkohol und Drogen. Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit eine Tat, bei der Alkohol oder Drogen im Spiel waren, muss ein spezieller Kurs/Aufbauseminar absolviert werden. Doch dabei ist egal, an welchem Kurs am Ende teilgenommen werden muss, die Probezeit wird so oder so um 2 Jahre verlängert. Punkte in Flensburg können durch die erfolgreiche Teilnahme aber nicht abgebaut werden. Wer die Teilnahme an einem ASF-Kurs verweigert oder diesen aus welchen Gründen auch immer nicht absolviert, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn das jeweils geforderte Seminar nachgeholt wurde.

Folgender Auszug aus der StVO verdeutlicht den Inhalt der einfachen Aufbauseminare für Fahranfänger:

(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. […] Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2 b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

Folgender Auszug aus der StVO verdeutlicht den Inhalt der besonderen Aufbauseminare für Fahranfänger, die mit Alkohol oder Drogen erwischt wurden:

(3) Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.

(4) In den Kursen sind die Ursachen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren und Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu erörtern. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden. Zusätzlich ist auf die Problematik der wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen einzugehen.

Punkte Flensburg: Besonderheiten bei Fußgängern

Als Fußgänger habe ich keine Punkte in Flensburg zu befürchten – ein klarer Fall von 'Denkste'! Denn das Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Und da Passanten ebenfalls Verkehrsteilnehmer sind, stellen sie keine Ausnahme dar und laufen Gefahr, bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht oder der StVO Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog und der Bußgeldtabelle zu machen. Zwar wird in der Regel und je nach schwere des Verstoßes „nur" ein Bußgeld erhoben, aber es gibt durchaus Szenarien, in denen man Punkte in Flensburg bekommt.

Wann gibt es Punkte für Fußgänger?

Punkte in Flensburg für Fußgänger
Punkte in Flensburg gibt es auch für Fußgänger

Punkte für Fußgänger gibt es nach Angaben des Bundesverkehrsministerium (BMVI) in der Regel bei Zuwiderhandlungen mit Alkohol und Drogen. Aber auch Passanten, die eine geschlossene Schranke an einem Bahnübergang vorsätzlich überqueren, bekommen Punkte. Für diese Regelmissachtung sieht die Punktetabelle Flensburg 1 Punkt vor. Aber auch bei Fußgängern, die sich unerlaubterweise von einem Unfallort entfernen, versteht das Verkehrsrecht keinen Spaß und ahndet solche Verstöße mit 2 Punkten in Flensburg. Beim alten Punktesystem waren es dagegen 7 bzw. 5 Punkte bei milderer Strafe. Doch wie die Behörden erklären, sind solche Fälle äußerst selten.

Dennoch: Wer schon über ein gut gefülltes Punktekonto in Flensburg verfügt und weitere Punkte als Fußgänger sammelt, kann seinen Führerschein verlieren, wenn die 8 Punkte in Flensburg erreicht wurden!

Was ist bei Fußgängern ohne Führerschein?

Eine Besonderheit beim Thema Punkte für Fußgänger ist, dass auch Personen, die keinen Führerschein besitzen, mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden können. Daran sollten vor allem Jugendliche denken, die planen, den „Lappen" zu machen. Somit besteht auch immer die Gefahr, dass man gar nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wird. Auch wenn so mancher diese Regelung als ungerecht empfindet, kann mit ihr schon rechtzeitig ermittelt werden, wer für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug überhaupt geeignet ist und wer nicht.

Bußgeldkatalog: Verkehrsordnungswidrigkeiten als Fußgänger

Folgender Auszug aus dem Bußgeldkatalog verdeutlicht, für welche Verstöße Fußgängern Sanktionen drohen können. Wie Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen können, wird dabei aber ausschließlich ein Bußgeld ausgesprochen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind hierbei nicht zu befürchten – dennoch zeigt eben Erwähntes, dass durchaus die Gefahr besteht, das Fußgänger Punkte in Flensburg bekommen und somit ihren Führerschein verlieren.

Beschreibung Verwarnungsgeld
trotz Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen 5 €
außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen 5 €
Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten mit Gefährdung eines anderen 5 €
...mit Unfallfolge 10 €
bei Rotlicht über die Straße gegangen 5 €
...mit Unfallfolge 10 €
Autobahn oder Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle betreten 10 €

Punkte in Flensburg: Besonderheiten bei Radfahrern

Auch für Radfahrer sind die Regeln der StVO bzw. StVZO bindend. Wer gegen diese verstößt, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls Punkten in Flensburg rechnen. Entsprechend kann Fehlverhalten auf dem Drahtesel Auswirkungen auf den Führerscheinhaben. Doch für welche Verstöße gibt es überhaupt Punkte in Flensburg? Und warum sollten besonders Fahranfänger bzw. Führerscheinneulinge sich auch auf dem Fahrrad besonders vorsichtig bewegen? Antworten auf diese Fragen gibt es im Folgenden.

Wann gibt es Punkte für Radfahrer?

Punkte in Flensburg für Fahrradfahrer
Punkte in Flensburg sind auch für Radfahrer möglich

Längst nicht jedem Radfahrer ist bewusst, dass er durch Verkehrsverstöße neue Punkte in Flensburg sammeln kann. Im Vergleich zu Autofahrern ist die Anzahl der punkterelevanten Verstöße zwar deutlich geringer, aber wenn man sich die folgende Auflistung anschaut, wird einem schnell klar, dass es sich dabei um vermeintliche Alltagsregelmissachtungen handelt, die bei vielen Radfahrern förmlich auf der Tagesordnung stehen.

Und wer für einen Fahrrad-Verstoß Punkte in Flensburg bekommt, riskiert natürlich auch den Verlust des Führerscheins und somit ein Fahrverbot. Denn sobald die Verkehrssünderkartei Flensburg 8 Punkte aufweist, ist der „Lappen" weg. Nun wollen wir Ihnen die Verstöße aufzeigen, für die es laut Bußgeldkatalog Radfahrer Punkte gibt:

  • Missachtung des Rotlichts einer Ampel: Rotlichtverstöße gehören gerade bei Radfahrern zu den häufigsten Zuwiderhandlungen im Verkehr. Dabei sollte jedem klar sein, dass Rotlichtverstöße nicht nur absolut gefährlich sind, sondern auch teuer sind und es hierfür laut Bußgeldkatalog auch obendrein noch Punkte gibt. Wer bei Rot mit dem Rad über die Ampel fährt, bekommt je nach Gefährdung ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, 100 Euro oder 120 Euro und 1 Punkt. Zeigte die Ampel sogar länger als eine Sekunde Rot, dann erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 100 Euro. Bei Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 160 Euro, während bei einer Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro fällig werden. Zudem bekommt man in seiner Verkehrssünderkartei in Flensburg 1 Punkt.
  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt: Hier ist es insbesondere die fehlende Beleuchtung am Fahrrad, die dazu führen kann, dass die Verkehrssicherheit bei Dämmerung bzw. Dunkelheit beeinträchtigt wird. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da in diesem Fall der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 80 Euro sowie 1 Punkt vorsieht.
  • Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert: Dieser Verstoß wird im Bußgeldkatalog Radfahrer mit Abstand am strengsten und intensivsten geahndet. Wer sich aus welchen Gründen auch immer zu diesem höchstgefährlich und leichtsinnigen Verstoß hinreißen lässt, wird zu einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro verdonnert und kassiert obendrein noch 2 Punkte. Wer sich trotz der drohenden Gefahr nicht davon abschrecken lässt und mit dem Rad einen Bahnübergang bei geschlossener (Halb-) Schranke überquert, sollte besser auch immer an das hohe Bußgeld und die Punkte denken.
  • Betrunken Fahrrad fahren: Sowohl beim Thema Alkohol am Steuer im Auto als auch Alkohol am Lenkrad eines Fahrrads versteht der Gesetzgeber berechtigterweise keinen Spaß. Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Sattel erwischt wird, überschreitet die gültige Promillegrenze. Hierfür gibt es laut Bußgeldkatalog gleich 3 Punkte und ein hohes Bußgeld von mehreren hundert Euro. Der zu zahlende Betrag richtet sich dabei an der Höhe des Einkommens des Radfahrers.Doch damit nicht genug. Denn die Straßenverkehrsbehörde wird außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen, wobei je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden kann. Selbst ein Radfahrverbot kann angeordnet werden. Zudem handelt es sich beim Radfahren im betrunkenen Zustand nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern um eine Straftat. Somit kann der Radfahrer wegen absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,6 Promille) oder aber auch schon bei einem geringen Promillewert in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Unfall, Fahrerfehler) gerichtlich angeklagt werden.

Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund angesammelter Punkte als Radfahrer?

Da Radfahrer auch für besonders schwere Verstöße Punkte in Flensburg bekommen, droht natürlich auch der Verlust des Führerscheins. Denn ist das Punkteregister in Flensburg schon durch andere Verstöße gegen die StVO oder StVZO mit 6 oder 7 Punkten gefüllt, kann man ganz schnell durch einen Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad seinen Führerschein verlieren.

Dabei gilt: 8 Punkte und der Führerschein wird mindestens für sechs Monate einbezogen! Zudem müssen auch radelnde Verkehrsrowdies die medizinisch-psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen.

Doch an dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass Personen ab 4 Punkten im Vorfeld schon eine Ermahnung bzw. ab 6 Punkten im Vorfeld eine Verwarnung bekommen. Wer aber denkt, dass der Führerschein beim Radfahren nicht in Gefahr ist, begeht einen großen Fehler. Denn auch auf dem Drahtesel kann es für die „Pappe" ganz schnell ganz heikel werden.

Besonderheiten bei Radfahrern in der Probezeit

Fahranfänger, die den Führerschein auf Probe haben bzw. sich noch in der Probezeit befinden, sollten sich nicht nur im Auto besonders behutsam, rücksichtsvoll und regelkonform durch den Verkehr bewegen. Auch auf dem Fahrrad ist ein besonderes Maß an Vorsicht angebracht. Doch warum?

Bei jedem Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad, der in Flensburg mit Punkten geahndet wird, handelt es sich automatisch um einen A-Verstoß. Als Folge dessen wird dem radelnden Verkehrssünder die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet. Dabei reicht es schon aus, wenn Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß erwischt werden. Sollte der Führerscheinneuling eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar für Fahranfänger nicht belegen können, wird der Führerschein einbezogen.

Dieser Gefahr sind sich mit Sicherheit viele Radfahrer gar nicht bewusst. Wer also seinen Führerschein in der Probezeit nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen will, sollte sich immer streng an die Verkehrsregeln halten. Das gilt natürlich auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer – unabhängig ob Führerscheinnovize oder nicht!

Punktereform 2014: Die Umrechnung der Punkte in Flensburg

Zum 1. Mai 2014 trat die Reform des Punktesystems in Kraft, in dessen Zuge auch das einstige Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister umbenannt wurde. Seit Mai sind des Weiteren nicht mehr maximal 18 Punkte in Flensburg möglich, sondern nur noch acht. Doch nur weil es zur Reform kam, heißt es nicht, dass alles auf Null gestellt wurde und alle alten Einträge und Punkte in Flensburg gestrichen wurden. Vielmehr wurden diese auf das neue System übertragen.

Die Umrechnung erfolgte dabei nach folgender Punktetabelle in Flensburg:

Punkte alt Punkte neu
1 bis 3 Punkte 1 Punkt
4 bis 5 Punkte 2 Punkte
6 bis 7 Punkte 3 Punkte
8 bis 10 Punkte 4 Punkte
11 bis 13 Punkte 5 Punkte
14 bis 15 Punkte 6 Punkte
16 bis 17 Punkte 7 Punkte
18 oder mehr Punkte 8 Punkte

Bei manchem Verkehrssünder wird sich das Punktekonto deutlich verkleinert haben. Denn wie bereits erwähnt, werden im neuen Punktesystem nur noch Verstöße registriert, bei denen es sich um sicherheitsgefährdende Verstöße handelt. Dementsprechend wurden Punkte, die Betroffene für Zuwiderhandlungen ohne Verkehrsgefährdung erhalten haben, nicht auf das neue Punktekonto Flensburg übertragen. Dazu gehören beispielsweise Verstöße wie das Befahren einer Umweltzone ohne erforderlicher Schadstoffplakette. Während es in Flensburg im alten Punktesystem hierfür neben dem Bußgeld noch 1 Punkt gab, gibt es nach der Reform hierfür ausschließlich ein Bußgeld.

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Punkte in Flensburg – Wissenswertes zum Punktesystem in Deutschland

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Wie Bekommt Man Punkte In Flensburg

Source: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-flensburg/

Posted by: underwoodthints.blogspot.com

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